Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen. Dieser belegt, dass Sie in der Lage sind, einen Hund zu halten.
Dieser Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben.
Befreit vom Hunde- führerschein sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren, mindestens zwei Jahre durchgehend, einen Hund ohne Probleme gehalten haben und dies nachweisen können. Desweiteren befreit sind Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber.
Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung, die von zertifizierten Hundetrainern abgenommen werden kann. Der Gesetzgeber sieht vor, dass:
- die theoretische
Prüfung VOR
Anschaffung des
Hundes abgelegt
wird und
- die praktische Prüfung
spätestens innerhalb
eines Jahres nach
Anmeldedatum des
Hundes erfolgen sollte.
Die Termine finden individuell nach Absprache statt.
Benötigen Sie noch etwas Vorbereitung für die Prüfungen? Sprechen Sie mich gerne an.
Kosten: 75,00 Euro für die
theoretische Prüfung
75,00 Euro für die
praktische Prüfung
Befreit vom Hundeführerschein sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren, mindestens zwei Jahre durchgehend, einen Hund ohne Probleme gehalten haben und dies nachweisen können. Desweiteren befreit sind Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber.
- die theoretische Prüfung VOR Anschaffung des Hundes abgelegt
- die praktische Prüfung spätestens innerhalb eines Jahres nach
Anmeldedatum des Hundes erfolgen sollte.
Kosten: 75,00 Euro theoretische Prüfung
75,00 Euro praktische Prüfung
- die theoretische Prüfung VOR Anschaffung des Hundes abgelegt wird und